专利摘要:
Eine Aufnahmemanschette (10) für die Anbringung an einem Schutzanzug (2), wie insbesondere einem Brand-, Hitze- oder Chemieschutzanzug, weist eine Befestigungseinrichtung (14), die für die Festlegung an einem Ärmel (8) des Schutzanzuges (2) wenigstens bereichsweise biegeweich und/oder elastisch verformbar ist, und eine Aufnahme (24) für die geschützte Festlegung eines elektronischen Gerätes (12) auf. Dabei ist vorgesehen, dass die Aufnahme (24) innerhalb eines Gehäuses (26) ausgebildet und über ein Fensterelement (28) einsehbar ist.
公开号:EP3711627A1
申请号:EP20155310.4
申请日:2020-02-04
公开日:2020-09-23
发明作者:Sven Altinger
申请人:Tesimax - Altinger GmbH;
IPC主号:A45F5-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Aufnahmemanschette für die Anbringung an einem Schutzanzug, wie insbesondere einem Brand-, Hitze- oder Chemieschutzanzug, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Aufnahmemanschette weist hierzu eine Befestigungseinrichtung auf, die für die Festlegung an einem Ärmel des Schutzanzuges wenigstens bereichsweise biegeweich und/oder elastisch verformbar ist, und an der eine Aufnahme für die geschützte Festlegung eines elektronischen Gerätes vorgesehen ist, das beispielsweise durch ein Smartphone, einen tragbaren Computer oder eine sonstige Kommunikationseinrichtung oder eine Einrichtung zur Überwachung der Körperfunktionen gebildet ist.
[0002] Aus US2007/0215663A1 ist eine handelsübliche Aufnahmemanschette bekannt. Diese weist eine wasserdicht verschließbare Tasche aus einem textilen oder biegeweichen Kunststoffmaterial für die Aufnahme eines elektronischen Gerätes auf, wie insbesondere eines MP3-Players. Dabei ist ein aus einem Elastomer hergestellter Gurt vorgesehen, mittels dem die Tasche mit dem darin aufgenommenen elektronischen Gerät schlingenförmig an einem Arm des Benutzers festgelegt werden kann.
[0003] Nachteilig an der bekannten Aufnahmemanschette ist, dass diese nicht für die Verwendung an einem Brand-, Hitze- und/oder Chemieschutzanzug geeignet ist. Insbesondere ist die Aufnahmemanschette hierbei weder geeignet, die während des Einsatzes eines solchen Schutzanzuges typischerweise auftretenden Beaufschlagungen durch Stöße, Drücke, Verkanten oder durch Hitzeeinwirkungen aufnehmen zu können, ohne dass das elektronische Gerät beschädigt wird. Noch weist die Tasche der handelsüblichen Aufnahmemanschetten eine ausreichende Dichtigkeit beziehungsweise Beständigkeit gegenüber flüssigen oder chemisch aggressiven Medien auf. Zudem ist die bekannte Tasche insbesondere aufgrund der unbestimmten Lage des biegeweichen Materials, das die Aufnahme für das elektronische Gerät bildet, offensichtlich auch nicht geeignet, um den berührungsempfindlichen Bildschirm in geeigneter Weise bedienen zu können.
[0004] Die Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Aufnahmemanschette die genannten Nachteile zu vermeiden und eine sicher geschützte Aufnahme sowie eine ungestörte Bedienung eines aufgenommenen elektronischen Gerätes während des Einsatzes eines Brand-, Hitze- und/oder Chemieschutzanzuges zu ermöglichen.
[0005] Diese Aufgabe wird durch eine Aufnahmemanschette mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist die Aufnahme innerhalb eines Gehäuses ausgebildet, wobei hierunter ein Konstruktionselement mit biegefesten bis starren Materialeigenschaften zu verstehen ist. Zudem kann die Aufnahme dabei über ein Fensterelement eingesehen werden. Die innerhalb des Gehäuses ausgebildete Aufnahme weist dadurch einen besonders stabilen umlaufenden Schutz sowohl gegenüber mechanischen als auch chemischen oder thermischen Beaufschlagungen auf. Bei Anbringung der Aufnahmemanschette an einem Schutzanzug ist ein darin aufgenommenes elektronisches Gerät somit insbesondere gegen Stöße, Verkanten oder Druckbeaufschlagungen, die beim Einsatz eines solchen Schutzanzuges auf die daran gehaltene Aufnahmemanschette einwirken können, wirksam geschützt. Gleichzeitig kann die Aufnahme beziehungsweise ein darin aufgenommenes elektronisches Gerät über das an dem Gehäuse gehaltene Fensterelement problemlos eingesehen werden. Die Tiefe der Aufnahme kann dabei durch entsprechende Dimensionierung des Gehäuses derart auf eine Dicke des aufzunehmenden elektronischen Gerätes abgestimmt werden, dass dessen Oberseite, die üblicherweise durch einen berührungsempfindlichen Bildschirm gebildet ist, unmittelbar an dem Fensterelement anliegt. Bei Verwendung eines geeigneten Materials des Fensterelementes kann dadurch eine komfortable Bedienung des geschützt aufgenommenen elektronischen Gerätes gewährleistet werden.
[0006] Dabei ist es günstig, wenn das Gehäuse biegesteif oder starr ausgebildet ist. Auf diese Weise können insbesondere die auf die Aufnahme einwirkenden mechanischen Beanspruchungen, wie Stöße, Druckbelastungen und Verkanten im Wesentlichen vollständig vom Gehäuse aufgenommen werden. Hierdurch kann das in der Aufnahme aufgenommene elektronische Gerät besonders wirksam geschützt werden.
[0007] In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist das Fensterelement zum Öffnen der Aufnahme abnehmbar am Gehäuse gehalten beziehungsweise an diesem befestigt. Hierdurch kann das Fensterelement gleichzeitig zum Öffnen und Verschließen des starren Gehäuses beziehungsweise der Aufnahme verwendet werden, so dass keine zusätzlichen Mittel zum Verschließen des Gehäuses vorgesehen werden müssen.
[0008] Dabei ist es günstig, wenn das Fensterelement unter Zwischenlage umlaufender Dichtungsmittel an dem Gehäuse festgelegt werden kann. Auf diese Weise wird die Aufnahme besonders dicht nach außen hin verschlossen, so dass ein darin aufgenommenes elektronisches Geräte besonders wirksam gegen eindringende Medien, wie insbesondere aggressive Flüssigkeiten, Aerosole oder Gase, beziehungsweise Mischungen hieraus geschützt werden kann.
[0009] Vorteilhafterweise ist das Fensterelement über, insbesondere handelsübliche trennbare Verbindungsmittel am Gehäuse gehalten, was einen einfachen Aufbau des starren Gehäuses und des Fensterelementes sowie eine kostengünstige Herstellung der Aufnahmemanschette insgesamt ermöglicht.
[0010] Dabei ist es besonders günstig, wenn die Verbindungsmittel wenigstens eine Schraubverbindung aufweisen. Durch die Schraubverbindung kann dabei das Fensterelement mit einem geeigneten Anpressdruck gegen das starre Gehäuse vorgespannt werden, um ein dichtes Verschließen der Aufnahme zu gewährleisten. Insbesondere bei Zwischenlage einer umlaufenden Dichtung kann dadurch eine sichere Abdichtung der Aufnahme nach außen hin erzielt werden.
[0011] Vorteilhafterweise weist das Fensterelement zudem einen Materialaufbau auf, durch den hindurch eine kapazitive Änderung an einem berührungsempfindlichen Bildschirm des aufgenommenen elektronischen Gerätes möglich ist. Insbesondere in Verbindung mit einer an die Abmessungen des aufzunehmenden elektronischen Gerätes angepassten Dimensionierung des starren Gehäuses, die eine positionsstabile Festlegung des elektronischen Gerätes bei Kontakt des berührungsempfindlichen Bildschirmes mit dem Fensterelement ermöglicht, kann hierdurch eine besonders exakte und komfortable Bedienung des elektronischen Gerätes auch im geschützt aufgenommenen Zustand gewährleistet werden.
[0012] Ferner ist es günstig, wenn das Fensterelement durch eine Folie aus Thermoplasten, wie beispielsweise teilkristalline Thermoplaste, wie PE, PP, PET und PA, amorphe Thermoplaste wie PVC, PC, aus Duroplasten, wie beispielsweise Phenoplaste wie Polyurethanharze und Epoxidharze, oder aus Elastomeren, wie beispielsweise Naturkautschuk (NR), Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR), Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Chloropren-Kautschuk (CR), Butadien-Kautschuk (BR), CSM (Hypalon), Butylkautschuk (IIR), Flourkautschuk beziehungsweise flouriertes Elastomer (FKM, FFKM, FFPM), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Polyvinylidenflourid (PVDF) oder Kunststoff-Folien, wie beispielsweise PTFE, FEP, PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET, PLA oder einem Folienlaminat aus wenigstens zwei dieser Materialien gebildet ist. Durch die Verwendung einer geeigneten Auswahl aus diesen Materialien kann hinsichtlich des vorgesehenen Anwendungsbereichs der Aufnahmemanschette beziehungsweise des Schutzanzuges, an dem diese verwendet werden soll, und den hierbei zu erwartenden thermischen, chemischen oder mechanischen Einwirkungen eine ausreichende Stabilität beziehungsweise Widerstandsfähigkeit des Fensterelementes gewährleistet werden.
[0013] Vorteilhafterweise bildet das Gehäuse einen Boden und eine sich umlaufend erstreckende Seitenwandung der Aufnahme, so dass das hierin aufgenommene elektronische Gerät sowohl zu allen Seiten als auch rückseitig durch das starre beziehungsweise biegesteife Gehäuse geschützt ist. Neben einem hierdurch erzielbaren besonders hohen Schutz gegenüber mechanischen Beanspruchungen kann dadurch auch eine besonders hohe Abdichtung der Aufnahme seitens des Ärmels beziehungsweise des Benutzers gewährleistet werden.
[0014] Ferner ist es günstig, wenn in das Gehäuse wenigstens eine Kabeldurchführung eingelassen ist, an der zusätzliche Dichtungsmittel vorgesehen sind. Diese abgedichtete Kabeldurchführung ermöglicht dabei eine kabelgebundene und somit besonders stabile Verbindung des aufgenommenen elektronischen Gerätes mit außerhalb der Aufnahme positionierten elektronischen Elementen des Schutzanzuges, wie beispielsweise Sensoren zur Ermittlung von Parametern der Umgebungsatmosphäre und/oder der Innenatmosphäre des Schutzanzuges oder medizinischer Parametern des Benutzers.
[0015] Vorteilhafterweise ist das Gehäuse dabei durch ein Kunststoff-, Carbon-, Aluminium- oder ein Gummimaterial gebildet, mittels dem eine für den jeweiligen Anwendungsfall des Schutzanzuges ausreichende Biegesteifigkeit und/oder Bruchfestigkeit des Gehäuses erzielt werden kann.
[0016] Ferner ist es günstig, wenn die Befestigungseinrichtung eine geschlossene Schlinge aufweist oder zu einer geschlossenen Schlinge verbindbar ist. Hierdurch kann die Aufnahmemanschette mit dem die Aufnahme bildenden Gehäuse an dem betreffenden Schutzanzug bedarfsweise in besonders stabiler Weise festgespannt beziehungsweise von diesem gelöst werden.
[0017] Alternativ hierzu ist es vorteilhaft wenn die Befestigungseinrichtung eine klammerartige offene Klemmaufnahme bildet, wodurch ein besonders einfaches und schnelles An- und Ablegen der Aufnahmemanschette möglich ist.
[0018] Zudem ist es günstig, wenn die Befestigungseinrichtung wenigstens an ihrer Oberfläche durch ein chemie-, flammen- und/oder hitzebeständiges Schutzmaterial gebildet ist, wodurch die Aufnahmemanschette insgesamt an die Materialeigenschaften des Schutzanzuges angepasst werden kann. Dadurch kann die Aufnahmemanschette gegenüber den bei der vorgesehenen Verwendung zu erwartenden thermischen, chemischen oder mechanischen Beaufschlagungen zumindest an der Oberfläche mit einer zum Schutzanzug vergleichbaren Materialbeständigkeit versehen werden.
[0019] Vorteilhafterweise ist das Schutzmaterial dabei wenigstens teilweise durch wenigstens einen Elastomer, wie insbesondere CSM und/oder durch wenigstens einen Thermoplast, wie insbesondere PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET oder PLA gebildet. Durch die Verwendung einer geeigneten Auswahl aus diesen Materialien, , kann hinsichtlich des vorgesehenen Anwendungsbereichs der Aufnahmemanschette beziehungsweise des Schutzanzuges, an dem diese verwendet werden soll, und den hierbei zu erwartenden thermischen, chemischen oder mechanischen Einwirkungen eine ausreichende Stabilität beziehungsweise Widerstandsfähigkeit der Befestigungseinrichtung gewährleistet werden.
[0020] Es wird darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Merkmale des erfindungsgemäßen Gegenstandes untereinander austauschbar beziehungsweise kombinierbar sind, sofern ein Austausch oder eine Kombination derselben aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen ist.
[0021] In den Figuren ist eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Es zeigen: Figur 1 einen Schutzanzug mit einer erfindungsgemäßen Aufnahmemanschette, Figur 2 eine Ansicht der Aufnahmemanschette nach Fig. 1 in einem geöffneten Zustand, Figur 3 eine geschnittene Ansicht der Aufnahmemanschette in Ebene III-III aus Fig. 2, Figur 4 eine alternative Ausführungsform der Aufnahmemanschette und Figur 5 eine weitere alternative Ausführungsform der Aufnahmemanschette.
[0022] Fig. 1 zeigt einen Schutzanzug 2 in Form eines Brand-, Hitze- oder Chemieschutzanzuges mit einer Haube 4 und einem Rumpfabschnitt 6, von dem sich zwei Ärmel 8 weg erstrecken. An einem der beiden Ärmel 8 ist dabei eine Aufnahmemanschette 10 abnehmbar befestigt, die zur geschützten Unterbringung eines elektronischen Gerätes 12 dient. Das elektronische Gerät 12 ist hierbei beispielsweise durch einen mobilen Computer in Form eines Smartphones gebildet, über den ein Schutzanzugträger während eines Einsatzes kommunizieren kann, wie beispielsweise mit einer Einsatzleitung.
[0023] Wie insbesondere aus Fig. 2 zu entnehmen ist, weist die Aufnahmemanschette 10 hierzu eine Befestigungseinrichtung 14 auf, die im Wesentlichen aus einem Gurt 16 besteht, der über Verbindungsmittel um den Ärmel 8 herum zu einer geschlossenen Schlinge verbunden werden kann. Die Verbindungsmittel weisen hierzu beispielhaft an einem ersten Ende des Gurtes 16 ein Einfädelelement 18 und an einem zweiten Ende Klettmittel 20 auf, die durch das Einfädelelement 18 durchgefädelt und an diesem umgelenkt werden können, um anschließend an Flauschmitteln 22 festgelegt werden zu können oder umgekehrt. Dadurch wird der Gurt 16 schlingenförmig um den Ärmel 8 herum angelegt und verschlossen.
[0024] Das elektronische Gerät 12 ist dabei in einer Aufnahme 24 untergebracht, die ärmelseitig von einem Gehäuse 26 und außenseitig von einem am Gehäuse 26 gehaltenen Fensterelement 28 begrenzt wird. Wie insbesondere aus Fig. 3 zu entnehmen ist, ist das Fensterelement 28 dabei über trennbare Verbindungsmittel 30 in Form von Schraubverbindungen abnehmbar am Gehäuse 26 gehalten. Das Gehäuse 26 ist biegesteif beziehungsweise starr ausgebildet und bildet einen Gehäuseboden 32 sowie eine umlaufende Seitenwandung 34, die die Aufnahme 24 begrenzen. Dabei ist das Gehäuse 26 so dimensioniert, dass das elektronische Gerät 12 möglichst positionsstabil am Fensterelement 28 gehalten ist. Insbesondere ist dabei eine durch die Höhe der Seitenwandung 34 bestimmte Tiefe T der Aufnahme derart ausgewählt, dass sie im Wesentlichen einer Dicke D des aufzunehmenden elektronischen Gerätes 12 entspricht. Das Gehäuse 26 kann dabei beispielsweise durch ein Kunststoff-, Carbon-, Aluminium- oder ein Gummimaterial gebildet sein.
[0025] Das Fensterelement 28 ist bevorzugterweise unter Zwischenlage umlaufender Dichtungsmittel 36 am Gehäuse 26 angeschraubt, um die Aufnahme 24 besonders sicher nach außen hin abzudichten. Das Fensterelement 28 kann dabei durch eine Folie aus Thermoplasten, wie beispielsweise teilkristalline Thermoplaste, wie PE, PP, PET und PA, amorphe Thermoplaste wie PVC, PC, aus Duroplasten, wie beispielsweise Phenoplaste wie Polyurethanharze und Epoxidharze, oder aus Elastomeren, wie beispielsweise Naturkautschuk (NR), Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR), Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), ChloroprenKautschuk (CR), Butadien-Kautschuk (BR), CSM (Hypalon), Butylkautschuk (IIR), Flourkautschuk beziehungsweise flouriertes Elastomer (FKM, FFKM, FFPM), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Polyvinylidenflourid (PVDF) oder Kunststoff-Folien, wie beispielsweise PTFE, FEP, PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET, PLA oder einem Folienlaminat aus wenigstens zwei dieser Materialien gebildet sein.
[0026] Das Fensterelement 28 weist dabei einen Materialaufbau beziehungsweise eine Materialdicke auf, die in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Material durch dieses hindurch eine kapazitive Änderung an einem berührungsempfindlichen Bildschirm 38 des aufgenommenen elektronischen Gerätes 12 erlaubt. Hierdurch kann das elektronische Gerät 12 auch noch in einem innerhalb der Aufnahmemanschette 10 geschützt aufgenommenen und am Ärmel 8 festgelegten Zustand bedient werden, um beispielsweise mit einer anderen Person zu kommunizieren oder bestimmte Geräteeinstellungen vornehmen zu können.
[0027] Wie aus Fig. 2 ferner zu entnehmen ist, kann an dem Gehäuse 26 zusätzliche auch eine Kabeldurchführung 40 vorgesehen sein, über die ein mit dem elektronischen Gerät 12 verbundenes Kabel 42 aus dem Gehäuse 12 herausgeführt werden kann. Vorzugsweise sind hierbei an der Kabelführung 40 Dichtmittel 44 vorgesehen, um trotz der Öffnung des Gehäuses 12 eine sichere Abdichtung der Aufnahme 24 nach außen hin zu gewährleisten.
[0028] Das Kabel 42 kann dabei beispielsweise dazu verwendet werden, um das elektronische Gerät 24 mit einer zusätzlichen Funktionseinrichtung des Schutzanzuges 2 oder der Aufnahmemanschette 10 zu verbinden. Beispielsweise kann das elektronische Gerät 24, wie in Fig. 2 dargestellt, mit einer in einer Sensoraufnahme 46 der Aufnahmemanschette 10 untergebrachten Sensoreinrichtung 48 verbunden sein, mittels der bestimmte Messwerte hinsichtlich der Arbeitsumgebung des Schutzanzuges 2 ermittelt werden können. Zusätzlich oder alternativ hierzu kann das elektronische Gerät 24 auch mit einer an der Aufnahmemanschette 10 gehaltenen Recheneinheit verbunden sein (nicht dargestellt).
[0029] Alternativ oder zusätzlich hierzu kann das elektronische Gerät 24 über das Kabel 42 mit einem Anschluss 50 verbunden sein, der mit einer schutzanzugsseitigen Verkabelung 52 verbindbar ist. Diese kann, wie in Fig. 1 dargestellt ist, beispielsweise dazu dienen, um das elektronische Gerät 12 mit einem außenseitigen Sensor 54 oder einem innenseitigen Sensors 56 des Schutzanzuges 2 zur Überwachung der außenseitigen beziehungsweise innenseitigen Atmosphäre des Schutzanzuges 2 zu verbinden. Ferner kann die schutzanzugsseitige Verkabelung 52 dazu dienen, das elektronische Gerät 24 mit einer Signalisierungseinrichtung 58 zu verbinden, die beispielsweise in oder an der Haube 4 angeordnet ist, und eine akustische und/oder optische Signalisierung beziehungsweise eine Übertragung von Informationen erlaubt.
[0030] Fig. 4 zeigt eine alternative Ausführungsform der Aufnahmemanschette 10, bei der die Befestigungseinrichtung 14 Verbindungsmittel in Form von Druckknopfköpfen 60 ausgebildet sind, die mit verschiedenen Druckknopfaufnahmen 62 verbunden werden können.
[0031] Fig. 5 zeigt eine weitere Alternative Ausführungsform der Aufnahmemanschette 10, bei der die Befestigungseinrichtung 14 im Wesentlichen durch eine am Ärmel 8 festlegbare klammerartige offene Klemmaufnahme 64 gebildet ist.
[0032] In jedem Fall weist die Befestigungseinrichtung 14 zumindest an ihrer im angebrachten Zustand vom Ärmel 8 abgewandten Oberfläche 66 ein chemie-, flammen- und/oder hitzebeständiges Schutzmaterial auf, das bevorzugterweise mit dem Oberflächenmaterial des Schutzanzuges 2 übereinstimmt. Hierdurch ist die Befestigungseinrichtung 14 beziehungsweise die gesamte Aufnahmemanschette 10 an der Oberfläche 66 mit der gleichen Widerstandsfähigkeit gegenüber den an einem Einsatzort einwirkenden thermischen, chemischen oder mechanischen Beanspruchungen ausgestattet, wie der Schutzanzug selbst. Dabei ist das Schutzmaterial beispielsweise wenigstens teilweise durch wenigstens einen Elastomer, wie insbesondere CSM und/oder durch wenigstens einen Thermoplast, wie insbesondere PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET oder PLA gebildet.
[0033] Es wird daraufhingewiesen, dass alle oben beschriebenen Elemente und Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gegenstandes untereinander austauschbar beziehungsweise kombinierbar sind, sofern ein Austausch oder eine Kombination derselben aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen ist.
权利要求:
Claims (15)
[0001] Aufnahmemanschette (10) für die Anbringung an einem Schutzanzug (2), wie insbesondere einem Brand-, Hitze- oder Chemieschutzanzugmit einer Befestigungseinrichtung (14), die für die Festlegung an einem Ärmel (8) des Schutzanzuges (2) wenigstens bereichsweise biegeweich und/oder elastisch verformbar ist,und einer Aufnahme (24) für die geschützte Festlegung eines elektronischen Gerätes (12),dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (24) innerhalb eines Gehäuses (26) ausgebildet und über ein Fensterelement (28) einsehbar ist.
[0002] Aufnahmemanschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (26) biegesteif oder starr ausgebildet ist.
[0003] Aufnahmemanschette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fensterelement (28) zum Öffnen der Aufnahme (24) abnehmbar am Gehäuse (26) gehalten ist.
[0004] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das das Fensterelement (28) unter Zwischenlage umlaufender Dichtungsmittel (36) an dem Gehäuse (26) festlegbar ist.
[0005] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fensterelement (28) über trennbare Verbindungsmittel am Gehäuse (26) gehalten ist.
[0006] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel wenigstens eine Schraubverbindung (30) aufweisen.
[0007] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Fensterelement (28) einen Materialaufbau aufweist, durch den hindurch eine kapazitive Änderung an einem berührungsempfindlichen Bildschirm (38) des elektronischen Gerätes (12) möglich ist.
[0008] Aufnahmemanschette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fensterelement (28) durch eine Folie aus Thermoplasten, wie beispielsweise teilkristalline Thermoplaste, wie PE, PP, PET und PA, amorphe Thermoplaste wie PVC, PC, aus Duroplasten, wie beispielsweise Phenoplaste wie Polyurethanharze und Epoxidharze, oder aus Elastomeren, wie beispielsweise Naturkautschuk (NR), Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR), Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Chloropren-Kautschuk (CR), Butadien-Kautschuk (BR), CSM (Hypalon), Butylkautschuk (IIR), Flourkautschuk beziehungsweise flouriertes Elastomer (FKM, FFKM, FFPM), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Polyvinylidenflourid (PVDF) oder Kunststoff-Folien, wie beispielsweise PTFE, FEP, PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET, PLA oder einem Folienlaminat aus wenigstens zwei dieser Materialien gebildet ist.
[0009] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (26) einen Boden (32) und eine sich umlaufend erstreckende Seitenwandung (34) der Aufnahme (24) bildet.
[0010] Aufnahmemanschette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse (26) wenigstens eine Kabeldurchführung (40) eingelassen ist, an der zusätzliche Dichtungsmittel (44) vorgesehen sind.
[0011] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (26) durch ein Kunststoff-, Carbon-, Aluminium- oder einen Gummimaterial gebildet ist.
[0012] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (14) eine geschlossene Schlinge aufweist oder zu einer geschlossenen Schlinge verbindbar ist.
[0013] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (14) eine klammerartige offene Klemmaufnahme (64) bildet.
[0014] Aufnahmemanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (14) wenigstens an ihrer Oberfläche (66) durch ein chemie-, flammen- und/oder hitzebeständiges Schutzmaterial gebildet ist.
[0015] Aufnahmemanschette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzmaterial wenigstens teilweise durch wenigstens einen Elastomer, wie insbesondere CSM und/oder durch wenigstens einen Thermoplast, wie insbesondere PTFE, FEP, PFA, PVDF, PVF, PE (LDPE/HDPE), PVC, EVA, PET oder PLA gebildet ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
DE202019101629U1|2020-06-23|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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